Schulessen an der Rudolf-Tonner-Schule: Was sich zum 1. Oktober 2026 geändert hat
An der Rudolf-Tonner-Schule in Neumünster hat sich zum 1. Oktober 2026 geändert, wie das Mittagessen bestellt und bezahlt wird. Träger der Verpflegung ist die Diakonie Altholstein, gekocht wird bei der AlsterFood GmbH. Wir haben die Elternschreiben vom 10. September und vom 2. Oktober sowie den Mensavertrag nebeneinandergelegt und zusammengefasst, was für Familien praktisch zählt.
Bestellen: mittwochs 9:00 Uhr für die Folgewoche
Die Bestellung läuft wochenweise im Voraus. Wer für die kommende Woche Essen möchte, meldet das bis Mittwoch 9:00 Uhr der laufenden Woche an. Für die Woche vom 12. bis 16. Oktober 2026 (KW 42) nennt das Schreiben vom 2. Oktober ausdrücklich den 7. Oktober 2026, 9:00 Uhr als Schluss, per E-Mail an gs.rts@diakonie-altholstein.de.
Wer den Mittwoch verpasst, bekommt in der Folgewoche kein Essen. Eine Nachmeldung ist in den Unterlagen nicht vorgesehen.
Abbestellen: 48 Stunden vorher, sonst wird gezahlt
Eine bestellte Mahlzeit lässt sich bis 48 Stunden vor dem Ausgabetag kostenfrei abbestellen. Danach wird sie berechnet – auch wenn das Kind krank ist. Das ist der Punkt, der Familien im Alltag am häufigsten trifft: Ein Infekt am Sonntagabend kommt für das Montagessen zu spät.
Praktisch heißt die 48-Stunden-Regel: Das Essen am Mittwoch muss spätestens Montag zur selben Uhrzeit abbestellt sein. Wochenenden zählen mit.
Abrechnung: nur noch, was bestellt wurde
Das ist die eigentliche Verbesserung gegenüber vorher. Früher wurde pauschal für alle Schultage abgerechnet, jetzt zählen nur die bestellten Mahlzeiten. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend.
- Preis
- 4,50 € brutto pro Mahlzeit
- Bestellschluss
- Mittwoch 9:00 Uhr für die Folgewoche
- Abbestellung
- bis 48 Stunden vor dem Ausgabetag kostenfrei
- Abrechnung
- monatlich rückwirkend, nur bestellte Mahlzeiten
- Zahlungsweg
- SEPA-Lastschrift oder Bildung-und-Teilhabe-Karte, keine Barzahlung
- Küche
- AlsterFood GmbH; Ausgabe und Abrechnung über die Diakonie Altholstein
- Sonderkost
- nur mit Antragsformular und ärztlicher Bescheinigung
- Preisänderungen
- werden mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt
Startgeschenk im September: Zuschuss der Stadt
Für den September galt eine Übergangsregelung, finanziert von der Stadt Neumünster: Die ersten fünf bestellten Essen waren kostenlos. Wer mehr als zehn Essen bestellt hat, bekommt zusätzlich eine Gutschrift von 25 €. Diese Regelung betraf ausdrücklich nur den September.
Mensavertrag – hier lohnt sich eine Nachfrage
Beim Vertrag widersprechen sich die beiden Schreiben, und zwar in einem Punkt, der darüber entscheidet, ob ein Kind Essen bekommt.
- Schreiben vom 10. September: Ein neuer Vertrag und eine neue Unterschrift sind nicht nötig. Bestehende Verträge gelten weiter, lediglich § 3 wird angepasst.
- Mail vom 2. Oktober: Verpflegung gibt es künftig nur noch mit gültigem Mensavertrag und rechtzeitiger Bestellung. Wer noch keinen Vertrag hat, schickt ihn ausgefüllt und unterschrieben mit der Bestellung zurück. Alte Verträge bleiben laut Wortlaut mit angepasstem § 3 gültig.
Bildung und Teilhabe
Die Bildung-und-Teilhabe-Karte wird als Zahlungsweg akzeptiert. Nach erneuter Prüfung gilt sie laut Mail vom 2. Oktober auch für die Ferienverpflegung. Familien mit BuT-Anspruch zahlen für das Mittagessen nichts; der Betrag wird direkt über die Karte abgewickelt.
Wen frage ich wobei?
- Bestellung und Abmeldung
- gs.rts@diakonie-altholstein.de – hier geht auch der Mensavertrag hin.
- Fragen zur Regelung, Zuschüsse
- mittagessenganztag@neumuenster.de (Stadt Neumünster)
- Sonderkost
- Antragsformular bei der Diakonie, dazu eine ärztliche Bescheinigung
Checkliste für die kommende Woche
- Mittwoch 9:00 Uhr: Bestellung für die Folgewoche raus.
- Mensavertrag unterschrieben? Wenn nicht: mit der Bestellung zurückschicken.
- SEPA-Mandat oder BuT-Karte hinterlegt? Bar geht nicht.
- Allergie oder Unverträglichkeit? Sonderkost braucht Formular und ärztliche Bescheinigung.
- Krankheitsfall: Abbestellen nur bis 48 Stunden vorher kostenfrei – lieber einmal zu früh.
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